Technologietransferförderung

Das Programm „Technologietransferförderung“ verfolgt das Ziel, kleine und mittelständische Unternehmen beim Erwerb von neuem technologischen Wissen zu unterstützen, damit diese ihren Technologiebedarf decken können und gleichzeitig die Möglichkeit haben, das technische und finanzielle Risiko bei der Integration neuer Technologien zu reduzieren.

Eine Förderung erhalten Unternehmen, welche technologisches Wissen von einem Technologiegeber oder mit Unterstützung eines Technologiemittlers erwerben, um neue oder technisch verbesserte Produkte oder Verfahren realisieren zu können.

Als Technologiemittler werden Technologiezentren (Technologieagenturen, Technologietransferzentren, Technologiegründerzentren, Transferstellen der universitären und außeruniversitären Einrichtungen) sowie Beratungsunternehmen im Freistaat Sachsen angesehen.

Folgende Kosten sind förderfähig:

  1. Technologieerwerb von Technologiegebern:
    • Kosten für immaterielle Investitionen (bspw. Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-how),
    • Kosten für Auftragsforschung zur Weiterentwicklung des erworbenen technologischen Wissens
  1. Beratungsleistungen von Technologiegebern und -mittlern:
    • Kosten für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen (bspw. Projektmanagement, Innovationsberatungs- und Transferdienste, technische Unterstützung sowie Schulung von Mitarbeiter:innen)
  1. Eigene Personalkosten beim Antragsteller, insofern das Personal im Vorhaben tätig ist und die Weiterentwicklung bzw. Anpassung des erworbenen technologischen Wissens im Unternehmen übernimmt

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU, d.h. bis 250 Mitarbeiter:innen und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme) mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Freistaat.

Es darf keine gesellschaftsrechtliche oder personelle Verbindung zum Technologiegeber bzw. Technologiemittler bestehen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Unternehmen aus den Branchen im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie deren Verarbeitung und Vermarktung, der Herstellung von Erzeugnissen zur Imitation oder Substitution von Milch oder Milchprodukten, der Fischerei und Aquakultur

Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Voraussetzung für eine Förderung ist ein Nachweis über die Marktgängigkeit der geplanten Entwicklungsergebnisse anhand eines Verwertungskonzeptes oder einer Vermarktungsstrategie.

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Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei den folgenden Punkten:

Unsere genannten Leistungen sind dabei in vielen Fällen förderfähig – natürlich unterstützen wir Sie hier auch gerne schon im Vorfeld!

Wir, die unter anderem auf Fördermittel spezialisierte Unternehmensberatung mit Sitz in Dresden, sind deutschlandweit tätig. Im Bereich Fördermittel beraten wir Unternehmen vordergründig in Sachsen, insbesondere in den Regionen Dresden, Leipzig und Chemnitz, wobei die Beratung ebenso Unternehmen aus den Städten Görlitz, Bautzen, Freiberg, Pirna, Mittweida, Zwickau, Kamenz, Riesa, Großenhain und Meißen betrifft.

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Dr. Markus Braun

+49 (0) 351 4793 73 33
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