Das Programm „InnoExperts“ verfolgt das Ziel, kleine und mittelständische Unternehmen bei der Einstellung und Beschäftigung von hochqualifiziertem Personal wie Hochschulabsolvent:innen, Forscher:innen oder Ingenieur:innen zu unterstützen, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der KMU zu stärken.
InnoExpert
Gefördert wird die Einstellung und Beschäftigung von:
- Absolvent:innen von Hochschulen, Berufsakademien und Fachschulen für Technik sowie von zuvor an Forschungseinrichtungen tätigen jungen Wissenschaftler:innen in Unternehmen mit der Aufgabe, ein Forschungs- und Entwicklungs- (F&E) Thema mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt zu bearbeiten (Innovationsassistenten:innen),
- Forscher:innen und Ingenieur:innen mit Hochschulabschluss und mindestens fünf Jahren einschlägiger Berufserfahrung zur Bearbeitung innovativer, technologieorientierter Vorhaben in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (Senior InnoExperts),
- Personen mit einer abgeschlossenen wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder einer Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie in KMU mit der Aufgabe, im KMU ein betriebliches Innovationsmanagement einzuführen oder weiterzuentwickeln (InnoManagern:innen), sowie
- über 54-jährigen berufserfahrenen Personen mit Leitungserfahrung in Wirtschaft oder Wissenschaft zur Bearbeitung der Aufgaben eines InnoManagers (Senior InnoManagern:innen).
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und der Sozial- und Gesundheitswirtschaft mit Betriebsstätte in Sachsen (bei Beschäftigung von Innovationsassistent:innen auch Unternehmen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft, unabhängig von ihrer Größe).
Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Arbeitsplatz des geförderten Personals muss sich in Sachsen befinden.
- Das geförderte Personal darf kein anderes Personal ersetzen (Beschäftigung in einer neu geschaffenen Stelle).
- Das geförderte Personal muss zur Bearbeitung eines Themas (Innovationsassistent:innen) bzw. Vorhabens (Senior InnoExperts) aus dem Bereich Forschung und Entwicklung mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt eingestellt und beschäftigt werden.
- Für Innomanager:innen und Senior InnoManager:innen gilt: Das geförderte Personal muss zur Einführung oder Weiterentwicklung eines betrieblichen Innovationsmanagements im einstellenden KMU beschäftigt werden.
- Die Beschäftigungsdauer soll mindestens 12 Monate für Innovationsassistent:innen, InnoManager:innen bzw. 6 Monate Senior InnoExperts, Senior InnoManager:innen betragen.
Bei Beschäftigung von Innovationsassistent:innen:
- Der letzte qualifizierende Abschluss darf nicht länger als fünf Jahre bzw. unter Berücksichtigung der Beschäftigungsdauer an einer Universität, Fachhochschule, Fachschule mit Fachbereich Technik, Berufsakademie oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung nicht länger als zehn Jahre zurückliegen.
- Das geförderte Personal darf in den letzten sechs Monaten von sich aus kein Beschäftigungsverhältnis in einem Unternehmen im Freistaat Sachsen beendet haben.
- Das geförderte Personal darf noch nicht im Unternehmen oder in einem mit diesem verbundenen Unternehmen beschäftigt gewesen sein (außer im Rahmen der dualen Ausbildung oder Praktika während des Studiums oder der Anfertigung einer Studien- oder Abschlussarbeit während eines Studiums oder als Werkstudent:in).
Bei Beschäftigung von Senior InnoExperts:
- Das geförderte Personal muss zuvor mindestens zwei Jahre bei einer Hochschule oder Forschungseinrichtung beschäftigt gewesen sein.
- Die Beendigung des vorgenannten Beschäftigungsverhältnisses soll bei Beginn der geförderten Beschäftigung nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
Bei Beschäftigung von Senior InnoManager:innen:
Das geförderte Personal muss mindestens über drei Jahre Leitungserfahrung innerhalb von Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft verfügen (Managementerfahrung bei F&E-Vorhaben ist der Leitungserfahrung gleichgestellt).
Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung bei:
- Beschäftigungsverhältnissen mit Personen, die gleichzeitig Anteilseigner:in am Unternehmen sind bzw. bei denen ein Verwandter ersten Grades, Geschwister, ein Ehegatte oder Lebenspartner Anteilseigner:in ist und
- Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen mit <50 Prozent (40 Prozent bei Senior InnoManager:innen) der betriebsüblichen oder tariflich vereinbarten Regelarbeitszeit.
- Unternehmen in Schwierigkeiten
Der Förderhöchstsatz beträgt bis 50% der Personalkosten für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten. Dabei sind zwischen 50.000 und 80.000 EUR je geförderter Person pro Beschäftigungsjahr förderfähig.
Sie suchen Unterstützung?
Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei den folgenden Punkten:
- Auswahl des für Sie passenden Förderprogrammes
- Antragstellung, d.h. das Ausfüllen des Förderantrages und aller erforderlichen Formulare
- Schreiben der Vorhabensbeschreibung
- Kommunikation bei diversen Fragestellungen mit dem Fördermittelgeber
- Beratung und praktische Unterstützung bei der Erstellung des Verwendungsnachweises und der Projektabrechnung
Ihr Ansprechpartner
Dr. Markus Braun
+49 (0) 351 4793 73 33
m.braun@blackpoint-consulting.de
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