InnoPrämie

Das Programm „Innovationsprämie“ verfolgt das Ziel, kleine und mittelständische Unternehmen, welche Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen nicht selbst erbringen können, bei der innovationsorientierten Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen zu fördern. Somit soll die Wettbewerbssituation des Mittelstandes gestärkt werden, da Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung (F&E) schneller in erfolgreiche Innovationen überführt werden können.

Eine Förderung erhalten Unternehmen, welche sich in der Entwicklungsphase von neuen oder verbesserten bestehenden Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren oder der technischen Umsetzung befinden und hierfür externe F&E-Leistungen benötigen.

Folgende Fremdleistungen, die durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU, d.h. bis 250 Mitarbeiter:innen und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme) der gewerblichen Wirtschaft in Anspruch genommen werden können, sind zuwendungsfähig:

  1. Ausgaben für externe wissenschaftliche Arbeiten im Vorfeld einer Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovation, bspw.:
    • Marktforschung (Technologie- und Marktrecherchen)
    • Durchführbarkeitsstudien
    • Werkstoffstudien
  2. Ausgaben für externe umsetzungsorientierte F&E-Tätigkeiten im Sinne der technischen Unterstützung und Technologietransferdiensten, welche überwiegend beratenden Charakter haben und darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten, bspw.:
    • Konstruktionsleistungen
    • Designleistungen
    • Produkttests zur Qualitätssicherung und Umweltverträglichkeit
    • Laborleistungen
    • Vorbereitende Maßnahmen zur Zertifizierung

 Nicht förderfähig sind die folgenden Leistungen:

    • Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software
    • betriebsinterner Aufwand des Antragstellers wie bspw. Personal-, Sach-, Reise- sowie Werbekosten
    • Gebühren und Beratungshonorare im Rahmen der Sicherung von Schutzrechten

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sowie Angehörige der Freien Berufe, welche F&E-Leistungen von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie privatwirtschaftlichen Anbietern zur Steigerung ihrer Innovativität in Anspruch nehmen.

Ausgeschlossen ist die Förderung von Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Landwirtschaftsbetriebe.

Der Förderhöchstsatz beträgt bis 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dabei können bis zu zwei Innovationsprämien pro Kalenderjahr beantragt werden, in Summe bis maximal 20.000 EUR Zuschuss pro Kalenderjahr.

Sie suchen Unterstützung?
Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei den folgenden Punkten:

  • Auswahl des für Sie passenden Förderprogrammes
  • Antragstellung, d.h. das Ausfüllen des Förderantrages und aller erforderlichen Formulare
  • Schreiben der Vorhabensbeschreibung
  • Kommunikation bei diversen Fragestellungen mit dem Fördermittelgeber
  • Beratung und praktische Unterstützung bei der Erstellung des Verwendungsnachweises und der Projektabrechnung

Unsere genannten Leistungen sind dabei in vielen Fällen förderfähig – natürlich unterstützen wir Sie hier auch gerne schon im Vorfeld!

Wir, die unter anderem auf Fördermittel spezialisierte Unternehmensberatung mit Sitz in Dresden, sind deutschlandweit tätig. Im Bereich Fördermittel beraten wir Unternehmen vordergründig in Sachsen, insbesondere in den Regionen Dresden, Leipzig und Chemnitz, wobei die Beratung ebenso Unternehmen aus den Städten Görlitz, Bautzen, Freiberg, Pirna, Mittweida, Zwickau, Kamenz, Riesa, Großenhain und Meißen betrifft.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Markus Braun

+49 (0) 351 4793 73 33
m.braun@blackpoint-consulting.de

BLACKPOINT CONSULTING
George-Bähr-Straße 18 | 01069 Dresden

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