GRW-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)

GRW-Förderung

Die GRW-Förderung Sachsen verfolgt das Ziel, durch Investitionsanreize in strukturschwachen Regionen die Wirtschaftsstruktur zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Dauerarbeitsplätze in Sachsen zu schaffen und nachhaltig zu sichern. GRW steht für „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.

 

Förderfähig sind Investitionsvorhaben, welche zur Schaffung zusätzlicher Dauerarbeitsplätze oder zur Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze beitragen.

Folgende Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU, d.h. bis 250 Mitarbeiter:innen und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes sind förderfähig:

  1. die Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  2. der Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
  3. die Diversifikation der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte zur Herstellung neuer zusätzlicher Produkte
  4. die grundlegende Änderung und Modernisierung von Produktionsprozessen einer bestehenden Betriebsstätte
  5. der Erwerb eines Betriebes, welcher stillgelegt wurde bzw. von Stilllegung bedroht ist
  6. Investitionsvorhaben, welche das Unternehmen in die Lage versetzt, über die Normen für Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern

Im Tourismusgewerbe können Investitionsvorhaben gefördert werden, welche auf die Entwicklung innovativer Produkte bzw. die Ergänzung bereits vorhandener Produkte abzielen und zur Erhöhung der Übernachtungszahlen, Gewinnung neuer Gästegruppen oder Saisonverlängerung beitragen

Antragssteller:innen haben ein Wahlrecht zwischen der Bezuschussung von Personal- oder Sachkosten.

  • Lohnausgaben beziehen sich dabei auf die Lohnkosten von Personal der im Rahmen des Investitionsvorhabens neu geschaffenen Arbeitsplätze.
  • Sachkosten beziehen sich auf materielle und immaterielle Güter des Anlagevermögens des Investitionsvorhabens, wie beispielsweise die neue Betriebsstätte sowie neue Maschinen und Anlagen. (Wichtiger Hinweis: Fahrzeuge werden in der Regel nicht gefördert!)

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich des Tourismusgewerbes) mit überwiegend überregionalem Absatz
  • gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

die im Freistaat Sachsen investieren.

Dabei werden Unternehmen, welche >50% der Umsätze überregional erwirtschaften, d.h. mindestens 50 km außerhalb der Betriebsstätte, bevorzugt gefördert.

Nicht förderfähig sind in Sachsen die folgenden Branchen und Leistungen:

  • Import-/Exporthandel
  • Datenbe- und -verarbeitung
  • Veranstaltung von Kongressen
  • Technische Unternehmensberatung
  • Markt- und Meinungsforschung
  • Werbeleistungen für die gewerbliche Wirtschaft
  • Ausstellungs- und Messen-Einrichtungen als Unternehmen

Im Rahmen der GRW-Förderung wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt.

Der festgeschriebene Förderhöchstsatz beträgt bis zu 40% für kleine Unternehmen, 30% für mittlere Unternehmen und 20% für große Unternehmen. Die Höhe des individuellen Fördersatzes hängt u.a. vom Investitionsvorhaben und dem Investitionsort ab (bspw. erhöht sich im Landkreis Görlitz der Fördersatz um jeweils 10%).

Voraussetzungen für eine entsprechende Förderung sind:

  • Schaffung bzw. Sicherung dauerhafter Arbeitsplätze im Unternehmen
  • Bei der Investitionsförderung muss das Investitionsvolumen mindestens 50.000 € (in bestimmten Fällen 70.000 €) betragen.
  • Das Vorhaben muss auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen verwirklicht werden.

Sie suchen Unterstützung?
Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei den folgenden Punkten:

  • Auswahl des für Sie passenden Förderprogrammes
  • Antragstellung, d.h. das Ausfüllen des Förderantrages und aller erforderlichen Formulare
  • Schreiben der Vorhabensbeschreibung
  • Kommunikation bei diversen Fragestellungen mit der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
  • Beratung und praktische Unterstützung bei der Erstellung des Verwendungsnachweises

Unsere genannten Leistungen sind dabei in vielen Fällen förderfähig – natürlich unterstützen wir Sie hier auch gerne schon im Vorfeld!

Wir, die unter anderem auf Fördermittel spezialisierte Unternehmensberatung mit Sitz in Dresden, sind deutschlandweit tätig. Im Bereich Fördermittel beraten wir Unternehmen vordergründig in Sachsen, insbesondere in den Regionen Dresden, Leipzig und Chemnitz, wobei die Beratung ebenso Unternehmen aus den Städten Görlitz, Bautzen, Freiberg, Pirna, Mittweida, Zwickau, Kamenz, Riesa, Großenhain und Meißen betrifft.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Markus Braun

+49 (0) 351 4793 73 33
m.braun@blackpoint-consulting.de

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